Das Testament aufsetzen – Infos und Tipps

Das Testament aufsetzen – Infos und Tipps

Mit dem eigenen Tod setzt sich vermutlich niemand gerne auseinander. Doch nicht selten stellt ein Trauerfall den Familienfrieden auf eine harte Probe. Dass sich die hinterbliebenen Angehörigen um das Erbe streiten, ist leider oft traurige Wahrheit.

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Gibt es kein Testament, tritt die gesetzliche Erbfolge in Kraft. Auch wenn das so vielleicht nicht immer im Sinne des Verstorbenen ist.

Wer sicherstellen möchte, dass sein Nachlass in die richtigen Hände kommt, und wer Streit zwischen den Angehörigen verhindern möchte, sollte deshalb frühzeitig sein Testament verfassen. Nur: Wie geht das eigentlich? Welche Möglichkeiten gibt es? Und welche Regelungen greifen in Deutschland?

Das Erbrecht ist komplex. Wenn die Familie über mehrere Länder verstreut wohnt, wird es noch etwas komplizierter. All zu sehr ins Detail können wir deshalb nicht gehen.

Aber wir haben einige wichtige Infos und Tipps
zum Thema zusammengetragen:

 

Wann ist es sinnvoll, ein Testament aufzusetzen?

Grundsätzlich macht ein Testament immer dann Sinn, wenn der Erblasser von der gesetzlichen Erbfolge abweichen möchte. Oder wenn er Regelungen zu seinem Erbe treffen will, die über seinen Tod hinaus wirksam sind. Auch wenn ein großes Vermögen vorhanden ist oder wenn es viele Erben gibt, die nach dem Gesetz Anspruch auf einen Erbteil hätten, bietet sich ein Testament an. Denn so kann der Erblasser Einfluss darauf nehmen, wie sein Erbe aufgeteilt wird.

Info: Wenn jemand stirbt und Wertgegenstände, eine Immobilie, Geld und anderes Vermögen vorhanden ist, hinterlässt diese Person ein Erbe. Deshalb wird die Person als Erblasser bezeichnet.

Wichtig zu wissen ist, dass ein Testament immer über der gesetzlichen Erbfolge steht. Das heißt: Ist ein gültiges Testament vorhanden, wird das Erbe so verteilt, wie es der Erblasser in seinem Testament bestimmt hat. Die Erbfolge, die laut Gesetz vorgesehen ist, tritt hinter die Regelungen und Anordnungen des Erblassers zurück. Andersherum greift die gesetzliche Erbfolge immer dann, wenn es kein Testament gibt.

Ein Beispiel:

Angenommen, der Erblasser ist verheiratet und hat keine Kinder. Seine Eltern sind bereits verstorben, aber er hat noch zwei Brüder. Nach der gesetzlichen Erbfolge wird sein Vermögen zwischen seiner Frau und seinen Brüdern aufgeteilt. Denn laut Gesetz haben seine Brüder genauso einen Anspruch auf das Erbe wie seine Frau. Wenn der Erblasser möchte, dass nur seine Frau erbt, braucht er ein Testament. Hätte der Erblasser hingegen Kinder, würde die Sache anders aussehen. Denn in diesem Fall würden seine Frau und die Kinder erben – und seine Brüder leer ausgehen.

 

Wie kann der Erblasser das Testament aufsetzen?

Es gibt verschiedene Möglichkeiten, wie der Erblasser sein Testament aufsetzen kann. Die beiden wichtigsten Varianten sind das eigenhändige und das öffentliche Testament.

 

Das eigenhändige Testament

Die einfachste und kostengünstigste Version ist das eigenhändige Testament. Dieses Testament schreibt der Erblasser selbst. Und weil er es von Hand schreibt, wird es auch handschriftliches Testament genannt. Das Testament kann sehr einfach gehalten sein. Es genügt, wenn der Erblasser klar und deutlich notiert, wer was erben soll.

Damit das eigenhändige Testament rechtgültig ist, müssen aber ein paar formale Dinge erfüllt sein:

  • Der Erblasser sollte das Schreiben mit einem Titel wie „Testament“ oder „Mein letzter Wille“ überschreiben. Dadurch ist sichergestellt, dass sein Schreiben eindeutig als Testament zu erkennen ist.
  • Das Testament muss komplett von Hand geschrieben sein. Es reicht nicht, das Schreiben am Computer zu tippen, auszudrucken und den Ausdruck zu unterschreiben. Das eigenhändige Testament ist nur dann gültig, wenn es wirklich vom ersten bis zum letzten Wort handschriftlich verfasst ist.
  • Der Erblasser sollte möglichst klar und unmissverständlich erklären, wer Erbe sein soll und was der jeweilige Erbe bekommen soll. Sind die Formulierungen nicht eindeutig, ist die Idee verfehlt und Streitigkeiten drohen.
  • Im Testament sollte immer stehen, wann und wo es geschrieben wurde. Denn gültig ist immer das neueste Testament. Hatte der Erblasser schon einmal ein Testament geschrieben, ersetzt das letzte Testament die vorherige Version. Die Angabe von Ort und Datum ist deshalb sehr wichtig. Denn nur so kann eindeutig bestimmt werden, welches Testament zählt.
  • Zum Schluss unterschreibt der Erblasser sein Testament mit seinem Vor- und seinem Nachnamen. Die handschriftliche Unterschrift bestätigt die Erklärungen und Regelungen und signalisiert gleichzeitig, dass das Testament hier endet.
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In welcher Sprache das Testament verfasst ist, spielt keine Rolle. Der Erblasser muss es also nicht unbedingt auf Deutsch schreiben. Sind seine Deutschkenntnisse noch nicht allzu gut, kann er seinen letzten Willen also ruhig auch in seiner Muttersprache notieren.

Sein Testament kann der Erblasser dann bei seinen persönlichen Unterlagen aufbewahren. Allerdings besteht die Gefahr, dass das Testament später nicht aufgefunden wird oder auf wundersame Weise verschwindet. Möchte der Erblasser auf Nummer sicher gehen, kann er sein Testament bei Gericht hinterlegen. Das kostet ungefähr 75 Euro. Dafür ist aber garantiert, dass das Testament berücksichtigt wird.

Das öffentliche Testament

Die Alternative zum eigenhändigen Testament ist das öffentliche Testament. Dieses Testament schreibt der Erblasser nicht alleine, sondern lässt sich von einem Notar dabei helfen. Der Notar berät den Erblasser, unterstützt ihn bei den Formulierungen oder setzt das Testament gleich komplett auf und beurkundet das Schriftstück. Weil ein Notar mitwirkt, heißt das öffentliche Testament auch notarielles Testament.

Wie hoch die Kosten für ein solches Testament ausfallen, hängt vom Wert des Erbes ab. Bei einem Vermögen im Bereich von 10.000 Euro werden ungefähr 75 Euro fällig. Hat der Nachlass einen Wert von 100.000 Euro, muss der Erblasser mit Notarkosten von gut 270 Euro rechnen. Handelt es sich um ein gemeinschaftliches Testament, das der Erblasser beispielsweise zusammen mit seinem Partner aufsetzt, verdoppeln sich die Gebühren. Dazu kommen eine Pauschale von 20 Euro für die Auslagen und die Mehrwertsteuer. Außerdem muss die amtliche Verwahrung des Testaments bezahlt werden.

Der große Vorteil vom öffentlichen Testament ist, dass unklare Formulierungen praktisch ausgeschlossen sind. Auch Regelungen, die letztlich nicht umzusetzen sein werden, muss der Erblasser nicht fürchten. Die amtliche Verwahrung wiederum stellt sicher, dass das Testament nicht abhanden kommt. Und es gibt noch einen Vorteil: Wenn ein öffentliches Testament vorhanden ist, müssen die Erben keinen Erbschein mehr beantragen. So sparen sie die Kosten für einen Erbnachweis.

Was ist ein Erbvertrag?

Der Erblasser muss kein Testament aufsetzen, sondern kann auch einen Erbvertrag schließen. Ein Erbvertrag ist eine Mischung aus Testament und Vertrag. Auch im Erbvertrag legt der Erblasser fest, wer was erben soll. Gleichzeitig kann er bestimmen, welche Gegenleistung erbracht werden soll oder welche Bedingungen für das Erbe gelten. Dabei schließt der Erblasser den Erbvertrag mit einer anderen Person.

Und diese Person ist an die Vereinbarungen gebunden. Der große Unterschied zwischen einem Testament und einem Erbvertrag ist also der: Ein Testament kann der Erblasser alleine aufsetzen, die Regelungen frei verfügen und jederzeit auch wieder ändern oder widerrufen. Beim Erbvertrag braucht der Erblasser einen Vertragspartner. Beide müssen mit den Vereinbarungen einverstanden sein. Zudem wird ein Erbvertrag immer notariell geschlossen und beurkundet. Einseitige Änderungen oder Kündigungen sind nicht möglich.

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Ein Erbvertrag kann also sinnvoll sein, wenn der Erblasser feste Vereinbarungen treffen möchte und sichergehen will, dass sich daran nichts mehr ändert. Möchte der Erblasser hingegen flexibel bleiben und auf Änderungen im privaten Umfeld reagieren können, ist er mit einem Testament oft besser beraten.

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Marlies Giesa, Geboren 1968 , über viele Jahre im In- und Ausland Deutsch unterrichtet. Ich liebe die deutsche Sprache und möchte das Wissen gerne an Schüler, Ausländer, Studenten und Interessierten weitergeben. Ich hoffe meine Übungen und Anleitungen werden ihnen helfen oder sie unterstützen. Canel Gülcan, Studentin Lehramt Deutsch & Germanistik, Christian Gülcan als Betreiber der Webseite, verfasst auch diverse Artikel, da er als Online-Redakteur täglich mit der Erstellung von hilfreichen Content arbeitet für verschiedene Zielgruppen und lange Zeit auch aktiv in der Flüchtlingshilfe, sich um die Vermittlung von Deutschkursen kümmerte.

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