Deutschkurse für Ausländer
Wenn sich ein Migrant, ein Aussiedler oder ein Bürger aus dem EU-Ausland dazu entschließt, nach Deutschland zu kommen, sind die Erwartungen oft groß. Meist steht die Hoffnung auf eine bessere und sicherere Zukunft im Vordergrund, etwa im Hinblick auf die Jobchancen, die Schul- und Berufsausbildung für die Kinder, die Wohnverhältnisse und Lebensumstände oder die medizinische Versorgung.
Gleichzeitig ist aber alles neu und der Einwanderer muss sich erst einmal an den Alltag, die Sitten und Gepflogenheiten, die Abläufe, die Mentalität und die Kultur in Deutschland gewöhnen. Ein wichtiger Faktor in diesem Zusammenhang ist die Sprache. Nur wer sich auf deutsch verständigen kann, wird Anschluss finden, Kontakte knüpfen und am Alltagsleben teilnehmen können.
Da auch die Bundesregierung weiß, wie wichtig Sprachkenntnisse für eine erfolgreiche Integration ist, fördert sie Einwanderer, die einen Deutschkurs für Ausländer besuchen.
Inhalt
Deutschkurse für Ausländer – die Zielgruppe
Ein Deutschkurs für Ausländer, der auch Integrationskurs genannt wird, richtet sich grundsätzlich an alle Ein- und Zuwanderer, die in Deutschland leben und arbeiten möchten.
Die Zielgruppe besteht dabei zum einen aus Neuankömmlingen, also Migranten, Aussiedlern, Flüchtlingen und EU-Bürgern, die erst kürzlich nach Deutschland gekommen sind. Zum anderen richtet sich ein Deutschkurs für Ausländer an Menschen mit Migrationshintergrund, die schon längere Zeit in Deutschland leben, aber bislang noch kein oder nur schlecht Deutsch sprechen.
Deutschkurse für Ausländer – der Ablauf
Das Ziel eines Deutschkurses für Ausländer besteht darin, den Lernenden die Fähigkeiten zu vermitteln, die für eine eigenständige und selbstbestimmte Handlungsfähigkeit im alltäglichen Leben notwendig sind. Hierzu wiederum gehören nicht nur Sprachkenntnisse, sondern auch das Wissen um die allgemeinen Lebensbedingungen.
Aus diesem Grund gliedert sich ein Integrationskurs in zwei Teile:
1. Im Sprachkurs lernen die Teilnehmer Deutsch als Zweitsprache.
2. Im Orientierungskurs bilden die Gesellschaft, die Politik, die Rechtsordnung, die Kultur und die Geschichte die zentralen Schwerpunkte.
Der Sprachkurs hat allerdings einen weitaus größeren Umfang als der Orientierungskurs. Bevor ein Teilnehmer den Deutschkurs beginnt, wird ein Einstufungstest durchgeführt. Bringt ein Teilnehmer bereits Vorkenntnisse mit, kann er mit einem Modul auf einer höheren Niveaustufe in den Kurs einsteigen.
Am Ende des Kurses findet dann eine Abschlussprüfung statt. Diese beinhaltet einen Test zum Orientierungskurs und den Abschlusstest für den Sprachkurs. Letzterer heißt auch Deutschtest für Zuwanderer, kurz DTZ. Erreicht ein Teilnehmer bei diesem Test die Niveaustufe B1 nicht, kann er einen Antrag auf die Wiederholung des Aufbausprachkurses stellen und den Abschlusstest später noch einmal ablegen. Voraussetzung für eine Wiederholung ist aber, dass der Teilnehmer den Sprachkurs regelmäßig besucht und alle Unterrichtsstunden in Anspruch genommen hat. Zudem müssen seine Sprachkenntnisse der Niveaustufe A2 entsprechen.
Hat der Teilnehmer nicht alle Unterrichtsstunden ausgeschöpft, beispielsweise weil er mit einem späteren Modul angefangen hat, muss er zunächst die noch offenen Stunden in Anspruch nehmen und die Abschlussprüfung anschließend auf seine Kosten wiederholen. Erst danach sind die Voraussetzungen erfüllt, um für eine erneute Wiederholung des Kurses und des Tests zugelassen zu werden.
Neben dem allgemeinen Integrationskurs wird der Deutschkurs für Ausländer auch in speziellen Varianten angeboten. Ein Beispiel hierfür ist ein sogenannter Alphabetisierungskurs. Dieser ist für Teilnehmer konzipiert, denen das Schreiben auf deutsch Probleme bereitet oder die mit dem Lesen und Schreiben im Allgemeinen Schwierigkeiten haben. Daneben gibt es Kurse unter anderem speziell für Frauen, für Jugendliche oder für Eltern.
Deutschkurs für Ausländer – die Kosten
Wie teuer ein Deutschkurs für Ausländer ist, hängt zum einen vom Umfang und den beinhalteten Leistungen und zum anderen vom Anbieter ab. Teilnehmer, die Arbeitslosengeld II oder andere Sozialleistungen beziehen oder die über ein nur geringes Einkommen verfügen, können auf Antrag aber von den Kosten befreit werden.
Um einen Integrationskurs besuchen zu können, brauchen die Teilnehmer außerdem einen Berechtigungsschein. Diesen erhalten sie je nach Ausgangssituation vom Jobcenter, von der Ausländerbehörde, von der zuständigen Stelle des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge, kurz BAMF, oder vom Bundesvertriebenenamt.
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