Übersicht: So werden Straßennamen richtig geschrieben
Es kommt regelmäßig vor, dass eine Adresse geschrieben oder notiert werden muss. Dabei stellt sich mitunter die Frage, wie denn eigentlich die richtige Schreibweise für den Straßennamen lautet. Unsicherheit bereitet vor allem die Entscheidung, ob der Straßenname als ein Wort, auf mehrere Wörter aufgeteilt oder mit Bindestrichen zwischen den Namensbestandteilen geschrieben wird. Nun ist diese Entscheidung aber keineswegs eine Frage des persönlichen Geschmacks.
Stattdessen gibt es Regeln für die korrekte Schreibweise. Die folgende Übersicht erklärt, wie Straßennamen im Deutschen richtig geschrieben werden.
Inhalt
Grundsätzliches zur Schreibweise von Straßennamen
Grundsätzlich finden bei der Schreibung von Straßennamen die gleichen Regeln Anwendung wie bei der Schreibung von Substantiven, Namen und Eigennamen. Dies gilt auch für öffentliche Plätze, Brücken oder Bauwerke. Abweichungen kann es aber dann geben, wenn die jeweilige Stadt oder Gemeinde eine besondere Schreibweise beschließt.
Straßennamen setzen sich meist aus zwei Komponenten zusammen, nämlich aus einem Grundwort und einem oder mehreren Bestimmungswörtern:
· Das Grundwort weist die Bezeichnung als Straßenname aus. Beispiele für Grundwörter sind Begriffe wie Straße, Weg, Gasse, Allee, Chaussee, Ring oder Platz.
· Das oder die Bestimmungswörter charakterisieren den Straßennamen. Dabei kommen als Bestimmungswörter verschiedene Wortarten in Frage. So kann es sich bei dem Bestimmungswort um ein Substantiv (Hauptwort), um den Namen von einer Person oder einem Ort, um ein Adjektiv (Eigenschaftswort) oder um eine Präposition (Verhältniswort) handeln.
So werden Straßennamen richtig geschrieben
Für die Schreibung von Straßennamen kommen drei Varianten in Frage. So gibt es Straßennamen, die als ein Wort geschrieben werden. Andere Straßennamen setzen sich aus mehreren Wörtern zusammen, die getrennt voneinander geschrieben werden. Wieder andere Straßennamen bestehen aus mehreren Elementen, die jeweils mit Bindestrichen verbunden sind. Wann welche Schreibweise richtig ist, hängt von dem oder den Bestimmungswörtern ab.
1. Straßennamen als ein Wort
Ein Straßenname wird dann als ein Wort geschrieben, wenn
· das Bestimmungswort ein Substantiv ist. In diesem Fall wird der Straßenname wie ein zusammengesetztes Hauptwort behandelt. Beispiele für solche Straßennamen sind Rathausstraße, Turmweg, Schlossallee, Blumengasse oder Paradeplatz.
· das Bestimmungswort ein Personenname ist. Gleiches gilt, wenn es sich um den Namen eines Stammes, eines Volkes oder eines Herrschergeschlechts handelt. Solche Straßen heißen dann beispielsweise Goethestraße, Beethovenallee, Römerweg, Hohenstaufenring oder Alexanderplatz.
· das Bestimmungswort ein Orts- oder Ländername ist, der in seiner Ursprungsform, also nicht gebeugt, verwendet wird. Schwarzwaldstraße, Spessartweg, Münstergasse oder Deutschlandplatz sind Beispiele für solche Straßennamen.
· das Bestimmungswort ein Adjektiv in seiner nicht gebeugten Form ist. Dies ist bei Straßennamen wie Hochstraße, Langweg, Hintergasse oder Neumarkt der Fall.
Da der Straßenname ein Name und somit ein Substantiv ist, wird er ausnahmslos großgeschrieben.
2. Straßennamen aus mehreren Wörtern
Beinhaltet ein Straßenname mehrere Wörter, werden die einzelnen Bestandteile des Straßennamens dann getrennt voneinander geschrieben, wenn
· das Bestimmungswort von einem Orts- oder Ländernamen abgeleitet ist und auf -er endet. Beispiele für solche Straßennamen sind Frankfurter Straße, Hamburger Allee, Berliner Chaussee, Grünstädter Weg oder Thüringer Platz.
· das Bestimmungswort ein Adjektiv in gebeugter Form ist. Kleine Straße, Alter Weg, Lange Gasse oder Neuer Markt sind Beispiele für solche Straßennamen.
· eine Präposition im Straßennamen enthalten ist. Solche Straßennamen lauten dann beispielsweise Im Grund, Unter den Linden, Auf der Höhe oder An der Mühle.
· der Straßenname mit einer Präposition beginnt und auf die Präposition ein Adjektiv und/oder ein Zahlwort folgt. Beispiele für solche Straßennamen sind Am Neuen Rathaus, Im Kleinen Grund, Unter den Zwei Kastanien oder Hinter der Alten Mühle.
Für die Rechtschreibung von Straßennamen, die aus mehreren Einzelwörtern bestehen, gilt: Das erste Wort des Straßennamens wird immer großgeschrieben. Außerdem werden alle Adjektive und Zahlwörter, die zum Namen gehören, großgeschrieben. Artikelwörter hingegen, die zwischen anderen Namensbestandteilen stehen, werden kleingeschrieben. Es heißt also beispielsweise Am Damm oder Im Alten Weg, aber Vor dem Tor.
3. Straßennamen mit Bindestrichen
Die einzelnen Bestandteile eines Straßennamens werden dann mit Bindestrichen miteinander verbunden, wenn das Bestimmungswort ein mehrteiliger Name ist. Dabei kann es sich um einen Vor- und Nachnamen, einen Namen mit Titel oder eine zweiteilige Ortsbezeichnung handeln.
Würden solche Namen zusammengeschrieben, wäre die Zusammensetzung nicht mehr übersichtlich. Aus diesem Grund werden die Namensbestandteile nicht als ein Wort, sondern aufgeteilt und mit Bindestrichen geschrieben. Beispiele für solche Straßennamen sind Konrad-Adenauer-Straße, Albrecht-Dürer-Weg, Otto-von-Bismarck-Allee, Sankt-Martin-Ring, Dr.-Weber-Chaussee oder Kaiser-Friedrich-Platz.
Die richtige Schreibung einer Adresse
Auf einen Briefumschlag wird die Adresse des Empfängers rechts unten geschrieben. Darüber, also in der rechten oberen Ecke, befindet sich die Briefmarke oder der Frankierungsstempel. Die Adresse des Absenders steht entweder in der linken oberen Ecke oder auf der Rückseite des Briefumschlags.
Dabei besteht die Adresse als solches aus drei Zeilen, die ohne Leerzeilen dazwischen notiert werden:
· Die erste Zeile ist für den Namen vorgesehen. Dabei kann hier nur der Name, der Vor- und der Nachname oder der Name mit Titel stehen.
· In der zweiten Zeile stehen der Straßenname und die Hausnummer. Ist das Grundwort des Straßennamens Straße, kann hier auch die Abkürzung Str. verwendet werden. Im Deutschen wird dabei zuerst der Straßenname notiert und rechts daneben, ohne Satzzeichen wie ein Komma dazwischen, die Hausnummer vermerkt.
· Die dritte Zeile besteht aus der fünfstelligen Postleitzahl und dem Ort. Auch hier werden keinerlei Satzzeichen zwischen die beiden Angaben gesetzt.
Diese Form der Standardadresse kann natürlich erweitert werden, beispielsweise wenn sich der Brief an einen bestimmten Empfänger richtet oder wenn zusätzlich zum Ort auch der Ortsteil angegeben wird. Solche Zusatzinformationen werden dann als zweite Zeile, also zwischen den Namen und die Straßenbezeichnung, eingefügt.
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